Die Regelbehandlungszeit beträgt vier Jahre. Sollte eine Weiterbehandlung über diesen Zeitraum hinaus medizinisch notwendig sein, muss dies im 16. Quartal beantragt werden. Auch diese Leistungen müssen vor Beginn der Verlängerung von uns genehmigt werden.
Bitte beachten Sie: Pro Jahr der Weiterbehandlung können 25 Prozent der kieferorthopädischen Leistungen gemäß den GOZ-Nummern 6030 bis 6080 (Umformung und Einstellung des Kiefers) anerkannt werden.