Bevollmächtigte und Betreuer

Als Bevollmächtigter oder Betreuer eines Mitglieds von uns übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Dafür bedanken wir uns – denn Sie helfen unserem Mitglied und auch uns dabei, alle anstehenden Vorgänge gut zu bewältigen. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung und Erstattung von Leistungen, zu unseren zahlreichen Serviceangeboten sowie zur Postbeamtenkrankenkasse haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wenn ein Mitglied seine Anliegen nicht mehr selbst regeln kann oder dies für die Zukunft erwartet, erteilt es in der Regel eine Vollmacht an eine Person seines Vertrauens. Dafür gibt es den Antrag Vollmacht, der bei uns eingereicht werden muss. Häufig übernehmen Partner, Kinder oder andere nahestehende Personen diese Aufgabe.

Aufgaben eines Bevollmächtigten

  • Änderungen der persönlichen Verhältnisse anzeigen
  • Genehmigungspflichtige Leistungen (Hilfsmittel, Reha etc.) beantragen
  • Rechnungen mit einem Leistungsantrag einreichen
  • Anträge zur Pflegeversicherung stellen
  • Widersprüche einlegen
     

Diese Vollmachten gibt es bei uns

  • Eine Generalvollmacht inkl. Schriftverkehr: Die Post geht an den Bevollmächtigten.
  • Eine Generalvollmacht ohne Schriftverkehr. Dann geht die Post weiterhin an das Mitglied.
  • Zusätzlich gibt es noch die Leistungsvollmacht, die ausschließlich für mitversicherte Angehörige oder für getrennt lebende Partner ausgestellt werden kann. Eine Leistungsvollmacht reduziert die Aufgaben des Bevollmächtigten auf die Beantragung von Leistungen.
     

Weitere Hinweise

  • Bei Bedarf kann das Mitglied eine Vollmacht ändern.
  • Besteht bereits eine notarielle Vollmacht, kann diese bei der PBeaKK hinterlegt werden.

Betreuer unseres Mitglieds

Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter einer volljährigen Person, die sich nicht um ihre Angelegenheiten kümmern kann und damit einer Betreuung bedarf. Der Betreuer muss routinemäßig durch ein Gericht bestellt werden, wenn die betroffene Person niemandem eine Vollmacht erteilt hat. Meist handelt es sich um hauptberufliche Betreuer.
Als Betreuer unseres Mitglieds übernehmen Sie stellvertretend alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft. Dies beinhaltet auch die Angelegenheiten der mitversicherten Angehörigen. Wenn Sie Betreuer unseres Mitglieds sind, werden Sie bei uns als Postempfänger hinterlegt und erhalten von uns eine Versicherungsbestätigung, aus welcher der aktuelle Versicherungsstand Ihres Betreuten hervorgeht. Wurde die Betreuung zunächst befristet, teilen Sie uns bitte mit, wenn diese verlängert oder dauerhaft eingerichtet wird, damit Sie auch weiterhin für Ihren Betreuten tätig werden können.

Aufgaben eines Betreuers

  • Änderungen der persönlichen Verhältnisse anzeigen
  • Beantragung genehmigungspflichtiger Leistungen (Hilfsmittel, Reha etc.)
  • Rechnungen mit einem Leistungsantrag einreichen
  • Anträge zur Pflegeversicherung stellen
  • Widersprüche einlegen
     

Besonderheiten bei einer Betreuung

Damit Sie vollumfänglich für Ihren Betreuten tätig werden können, ist die Betreuung in einem der folgenden Aufgabenkreise erforderlich:

  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber der Krankenkasse
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
  • Alle Angelegenheiten
     

Betreuer eines mitversicherten Angehörigen

Da die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft der Postbeamtenkrankenkasse allein gegenüber dem Mitglied bestehen, können Sie als Betreuer eines mitversicherten Angehörigen nur in dem Umfang tätig werden, in dem auch Ihre betreute Person antragsberechtigt ist. Dazu besteht die Möglichkeit, dass unser Mitglied für Ihren Betreuten eine Leistungsvollmacht erteilt. Damit bestünde für Sie in Vertretung Ihres Betreuten die Möglichkeit, Leistungen zu beantragen, die entsprechenden Erstattungsbescheide zu erhalten und den Erstattungsbetrag auf ein vom Mitglied getrenntes Konto einzahlen zu lassen. Hierzu tragen Sie die entsprechenden Angaben bitte im Leistungsantrag ein.

Leistungen beantragen, Erstattung erhalten

Leistungsantrag

Bitte füllen Sie den Leistungsantrag vollständig aus und legen Sie alle erforderlichen Belege bei.
Damit der Leistungsantrag vollständig ist und von uns bearbeitet werden kann, achten Sie auf folgende Punkte:

  • Bitte geben Sie immer die Versicherungsnummer an.
  • Ergänzen Sie gerne Ihre Telefonnummer. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
  • Wenn Sie Pflegeleistungen einreichen, setzen Sie das entsprechende Kreuz im Leistungsantrag.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Belege bei – beispielsweise Krankenhausrechnungen, Arztrechnungen, Pflegerechnungen, Anlagen zu Rechnungen wie Material- und Laborkosten bei Zahnarztrechnungen, ärztliche Verordnungen und Rezepte.
  • Prüfen Sie, ob alle eingetragenen Beträge mit den Beträgen auf Ihren Belegen übereinstimmen.
  • Kontrollieren Sie, ob die Summe der eingereichten Belege korrekt ist – wenn Sie den Leistungsantrag digital ausfüllen, ist eine automatische Summenfunktion hinterlegt.
  • Tragen Sie das aktuelle Datum ein und unterschreiben Sie den Leistungsantrag.
  • Hinweis: Unterschreiben können Sie ausschließlich, wenn Sie bei uns Mitglied, Bevollmächtigter oder Betreuer sind.

Senden Sie uns den Leistungsantrag per Post an unseren zentralen Posteingang: Postbeamtenkrankenkasse, 70467 Stuttgart.

Oder Sie nutzen unsere App PBeaKKDirekt und senden uns einen „digitalen Umschlag“ mit Fotos Ihrer unterschriebenen Unterlagen. Gegebenenfalls können Sie über die App auch die „antragsfreie Erstattung“ nutzen. Zu finden ist PBeaKKDirekt im App Store von Apple oder im Google Play Store. Sie benötigen ein mobiles Endgerät mit Internetzugang und integrierter Kamera.

Übrigens: Grundsätzlich legen wird jedem Erstattungsbescheid einen neuen Leistungsantrag bei. Dieser ist bereits mit der Versicherungsnummer und weitern persönlichen Daten versehen.
Ausnahme: Werden Anträge mit PBeaKKDirekt bei uns eingereicht, dann fügen wir dem Erstattungsbescheid keinen neuen Leistungsantrag bei.

Schnelle Zuordnung von Bescheiden und Schreiben

Damit Sie als Bevollmächtigter oder Betreuer unsere Schreiben schnell zuordnen können, liegt diesen ein kurzes Anschreiben bei, das den Namen des Versicherten beinhaltet. Dies ist vor allem für Bevollmächtigte hilfreich, die selbst bei uns Mitglied sind. Und auch gerichtlich bestellte Betreuer, die sich häufig um mehrere Versicherte kümmern, können auf diese Weise direkt sehen, um wen es geht. 

Erstattungsbescheid

Im Erstattungsbescheid können Sie sehen, welcher Betrag erstattet wird – präzise unterteilt nach den verschiedenen Kostenträgern Grundversicherung, Zusatzversicherungen, Beihilfe und private Pflegepflichtversicherung. Wir erstatten grundsätzlich die Kosten für medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen.

Ausführliche Informationen zum Thema Erstattungsbescheid

Informationen über die PBeaKK

Besonderheiten der Postbeamtenkrankenkasse

Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost. Wir bieten neben unserer Grundversicherung (GV) auch Zusatzversicherungsangebote (ZV) an. Wir berechnen und zahlen in Auftragsverwaltung Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung und führen für unsere Mitglieder die private Pflegepflichtversicherung (PPV) nach dem Pflegeversicherungsgesetz für die Gemeinschaft der privaten Versicherungsunternehmen (GPV) durch.
Unsere Leistungen werden nicht wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch erbracht und entsprechen auch nicht denen einer privaten Krankenversicherung. Rechtlich verbindlich ist für uns die Satzung der PBeaKK. Für die PPV gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfen werden gemäß der Bundesbeihilfeverordnung berechnet.
 

Leistungen aus GV, ZV, PPV und Beihilfe

Unsere Mitglieder erhalten bei uns alle Leistungen aus einer Hand. Daher werden Kassenleistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung, Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung und Beihilfeleistungen gemeinsam über unseren Leistungsantrag eingereicht.

Allgemeines

  • Ansprüche auf Leistungen der GV und der ZV verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
  • Die Beihilfe müssen Sie in der Regel innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragen.
  • Wenn Sie Pflegeleistungen einreichen, kreuzen Sie das im Leistungsantrag auf der ersten Seite an.
  • Gerne können Sie Pflege- und Kassenleistungen auch getrennt voneinander einreichen.
     

Spezielle Informationen zu unseren Zusatzversicherungsangeboten

Folgende Zusatzversicherungsangebote bieten wir unseren Mitgliedern und mitversicherten Angehörigen an.

In der Versicherungsbestätigung ist aufgeführt, welche Stufen inkl. welcher Schritte abgeschlossen sind. Wenn Ihnen keine Versicherungsbestätigung vorliegt, können Sie diese auch online bestellen.

Weitere Informationen zum Thema Zusatzversicherung

Spezielle Informationen zur Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige ergänzende beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamten und ihren Familien gegenüber bestehende beamtenrechtliche Fürsorgepflicht (§ 78 des Bundesbeamtengesetzes [BBG]), sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch eine zumutbare Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Die Fürsorgepflicht verlangt jedoch keine lückenlose anteilige Erstattung jeglicher Aufwendungen.

Es bestehen folgende Beihilfebemessungssätze:

  • Beamte allein oder mit 1 Kind: 50 %, Beamte ab dem 2. Kind: 70 %
  • Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene Ehepartner): 70 %
  • Berücksichtigungsfähiger Ehe-/Lebenspartner: 70 %
  • Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen: 80 %.

Der Beihilfebemessungssatz ist der prozentuale Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, der als Beihilfe gezahlt wird. Die PBeaKK ergänzt den verbleibenden Rest auf 100 %. Einen Sonderfall gibt es für Personen, die nach §28 Abs. 2 SGB 11 Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich zur Hälfte erhalten. Für sie beträgt der Beihilfebemessungssatz 50 %.

Bundesbeihilfeverordnung

Mitglieder

Jeder PBeaKK-Versicherte gehört zu einer bestimmten Mitgliedergruppe. Danach richten sich die jeweiligen Versicherungsleistungen. Es gibt die Mitgliedergruppen A, B1, B2, B3, C, E, EA, EB und EV. Die häufigsten Mitgliedergruppen sind A und B1.

 

Leistungen bei A-Mitgliedern

Alle Versicherten und Mitversicherten der Mitgliedergruppe A und EA haben eine Krankenversichertenkarte von uns erhalten. Legen Sie diese bei einer ärztlichen Behandlung einfach vor. Ausschließlich zahnärztliche Leistungen beantragen Sie mit einem Leistungsantrag (Originalbelege).

Leistungen bei allen anderen Mitgliedern

Die anderen Mitglieder sind Selbstzahler. Das bedeutet, dass sie die Rechnungen direkt vom Leistungserbringer erhalten. Diese Rechnungen reichen Sie mit einem Leistungsantrag bei uns ein. Wichtiger Hinweis: Wir benötigen immer die Originalbelege.

Weitere Informationen zu den Mitgliedergruppen erhalten Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Thema Leistungen

Belastungsgrenze

Für einige Leistungen – wie zum Beispiel Arzneimittel oder Fahrtkosten – hat der Gesetzgeber Zuzahlungen festgelegt. Individuelle Belastungsgrenzen, getrennt nach Versicherungsleistungen und Beihilfe, befreien das Mitglied für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen. Sie liegt jeweils bei 2 Prozent des jährlichen Brutto-Einkommens – bei einer schweren chronischen Krankheit bei nur 1 Prozent. Wichtig: Die Belastungsgrenzen gelten nicht für Pflegeleistungen.

Ausführliche Informationen zum Thema Belastungsgrenze

 

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bestimmte Leistungen müssen vorab genehmigt werden. Darunter fallen z. B. Hilfsmittel, Rehabilitationen und Psychotherapien. Im Bereich der privaten Pflegeversicherung ist grundsätzlich alles genehmigungspflichtig (z. B. Pflegehilfsmittel oder die Verbesserung des Wohnumfeldes).

Serviceangebote der PBeaKK

Durch die Kooperation mit verschiedenen Partnern der Gesundheitsbranche können wir unseren Mitgliedern kostenlose Serviceangebote im Bereich des Versorgungsmanagements anbieten – wie zum Beispiel das Gesundheitstelefon. Mit diesen Angeboten unterstützen wir den steigenden Betreuungs- und Beratungsbedarf der Versicherten und leisten so einen wichtigen Beitrag für deren Gesundheit.

Weiteres Angebot: Direktabrechnung

In bestimmten Leistungsbereichen besteht die Möglichkeit der Direktabrechnung. Dieses kann sich auch nach der Mitgliedergruppe unseres Versicherten richten. Zum Beispiel besteht bei Krankenhausaufenthalten und Rehabilitationsmaßnahmen die Möglichkeit einer Direktabrechnung, wenn die PBeaKK mit der Einrichtung eine Vereinbarung zur Direktabrechnung abgeschlossen hat. Auch bei hochpreisigen Medikamenten ist in bestimmten Apotheken für B-Mitglieder ebenfalls eine Direktabrechnung möglich.
Bitte beachten Sie: Eine Direktabrechnung ist für Pflegeleistungen nicht möglich – weder für unsere A-Versicherten noch für unsere B-Mitglieder. Ganz gleich, ob Pflegedienst oder Pflegeheim: Von Ihren Leistungserbringern erhalten Sie stets eine Rechnung.

Ausführliche Informationen zum Thema Direktabrechnung

Nutzen Sie auch unser Service-Center im unteren Bereich der Internetseite. Dort finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten, PBeaKKDirekt, die Reha-Suche, das Kundenmagazin vitamin, den Online-Bestellservice und FAQs.