Krankenversichertenkarte

Als Mitglied der Gruppe A haben Sie von uns eine Krankenversichertenkarte erhalten. Diese nutzen Sie zur Abrechnung Ihrer Behandlung bei jedem Arztbesuch. Sie möchten mehr zur Funktion Ihrer KV-Karte wissen? Wir haben alle wesentlichen Informationen für Sie zusammengestellt.

Die Krankenversichertenkarte auf einen Blick

Alle Versicherten und Mitversicherten der Mitgliedergruppe A und EA haben eine Krankenversichertenkarte (KV-Karte) von uns erhalten. Die Abrechnung über Ihre KV-Karte ist in allen Arztpraxen möglich. Ihre Arztpraxis muss sicherstellen, dass eine Abrechnung über Ihre KV-Karte erfolgen kann. Detaillierte Informationen finden Sie unserem Ratgeber.

So können Sie Ihre Versichertenkarte nutzen

  • Sie können Ihre Karte ohne Bild verwenden.
  • Ihre Versichertenkarte ist für die Behandlung bei praktischen Ärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten gültig – nicht aber für die Behandlung bei Zahnärzten.
  • Ruht Ihre Mitgliedschaft vorübergehend, dürfen Sie in dieser Zeit die Versichertenkarte nicht benutzen.

Sie erhalten eine neue Krankenversichertenkarte

  • Bei Änderung Ihrer Anschrift
  • Bei Verlust Ihrer KV-Karte
  • Bei Beschädigung Ihrer KV-Karte