Alle Versicherten und Mitversicherten der Mitgliedergruppe A und EA haben eine Krankenversichertenkarte (KV-Karte) von uns erhalten. Die Abrechnung über Ihre KV-Karte ist in allen Arztpraxen möglich. Ihre Arztpraxis muss sicherstellen, dass eine Abrechnung über Ihre KV-Karte erfolgen kann. Detaillierte Informationen finden Sie unserem Ratgeber.
So können Sie Ihre Versichertenkarte nutzen
- Sie können Ihre Karte ohne Bild verwenden.
- Ihre Versichertenkarte ist für die Behandlung bei praktischen Ärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten gültig – nicht aber für die Behandlung bei Zahnärzten.
- Ruht Ihre Mitgliedschaft vorübergehend, dürfen Sie in dieser Zeit die Versichertenkarte nicht benutzen.

Sie erhalten eine neue Krankenversichertenkarte
- Bei Änderung Ihrer Anschrift
- Bei Verlust Ihrer KV-Karte
- Bei Beschädigung Ihrer KV-Karte
- Bleibt die PBeaKK-Versichertenkarte auch ohne Bild gültig?
- Meine Versichertenkarte kann beim Arzt nicht eingelesen werden - ist ungültig oder gesperrt. Warum?
- A-Mitglieder: Was ist auf dem Chip meiner Krankenversichertenkarte gespeichert?
- Die Gültigkeit meiner Versichertenkarte läuft bald ab, was muss ich tun?
- Kann ich als versicherte Person aktuell eine elektronische Gesundheitsakte nutzen?
- Laut Auskunft in meiner Arztpraxis benötigte ich eine Krankenversichertenkarte G2. Was muss ich veranlassen?