Sind Material- und Laborkosten erstattungsfähig?

Ja, grundsätzlich sind berechnungsfähige Material- und Laborkosten, auch als Verbrauchsmaterialien bezeichnet, zu 80 Prozent und bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zu 100 Prozent erstattungsfähig
Eine weitere Ausnahme von der 80 Prozent-Regelung gilt für implantologische Leistungen bei folgenden medizinischen Indikationen: größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte, dauerhafte Mundtrockenheit, generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen und nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (Spastiken). In diesen Fällen können die Material- und Laborkosten zu 100 Prozent erstattet werden. 

Beispiel:
Betragen die berechnungsfähigen Material- und Laborkosten für eine prothetische Versorgung 1000 Euro, sind grundsätzlich 80 Prozent, also 800 Euro erstattungsfähig. Ihnen bleibt ein Selbstbehalt von 20 Prozent.

Hinweis: Ihre Selbstbehalte können Sie mit einer Zusatzversicherung reduzieren.

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