In der Ergänzungstufe erhalten Sie nach Ablauf der Wartezeit je abgeschlossen Schritt 10 Prozent der berechnungsfähigen Auslagen, Material- und Laborkosten erstattet. Die Leistungshöhe ist abhängig vom Rechnungsdatum, vom Versicherungsjahr und den zugehörigen Jahreshöchstsätzen. Der Jahreshöchstsatz gilt für jeweils zwei Versicherungsjahre.
Am Fallbeispiel: Betragen die berechnungsfähigen Material- und Laborkosten bei einer prothetischen Versorgung 1.000 Euro, sind grundsätzlich 80 Prozent davon erstattungsfähig. Die Zusatzversicherung erstattet den Differenzbetrag von 200 Euro, sofern der Zweijahreshöchstsatz noch nicht ausgeschöpft wurde.