Wann zahlt die Zusatzversicherung Ergänzungsstufe bei zahnärztlichen Leistungen?

In der Ergänzungstufe erhalten nach Ablauf der Wartezeit je abgeschlossen Schritt 20 Prozent der berechnungsfähigen Auslagen, Material- und Laborkosten erstattet. Die Erstatungshöhe ist abhängig vom Versicherungsjahr, wobei entsprechende entsprechende Höchstsätze für jeweils zwei Versicherungsjahre.

Beispielweise betragen die berechnungsfähigen Material- und Laborkosten bei einer prothetischen Versorgung 1000 Euro. Davon sind grundsätzlich 60 Prozent davon erstattungsfähig, was einer Erstattung von 600 Euro ergibt. Ihre Zusatzversicherung übernimmt den Differenzbetrag von 400 Euro, sofern der Zweijahreshöchstsatz noch nicht ausgeschöpft wurde.

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