Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Heil-und Kostenplanes bei zahnärztlichen Behandlung – mit Ausnahme kieferorthopädischer Maßnahmen. Wir empfehlen jedoch in bestimmten Fällen bereits vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
- Bei hohem finanziellen Aufwand , etwa bei Implantaten oder umfangreichen prothetischen Versorgungen.
- Wenn Sie vorab Klarheit über die voraussichtliche Erstattung erhalten möchten.
- Wenn unklar ist, ob bestimmte Leistungen erstattungsfähig oder medizinisch notwendig sind.
Ein vorab eingereichter Heil- und Kostenplan schützt vor unangenehmen Überraschungen bei der späteren Abrechnung.