Wann muss ich einen Heil- und Kostenplan für zahnärztliche Leistungen vor Beginn der Behandlung eingereichen?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Heil-und Kostenplanes bei zahnärztlichen Behandlung – mit Ausnahme kieferorthopädischer Maßnahmen. Wir empfehlen jedoch in bestimmten Fällen bereits vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen. 

  • Bei hohem finanziellen Aufwand , etwa bei Implantaten oder umfangreichen prothetischen Versorgungen.
  • Wenn Sie vorab Klarheit über die voraussichtliche Erstattung erhalten möchten.
  • Wenn unklar ist, ob bestimmte Leistungen erstattungsfähig oder medizinisch notwendig sind.

Ein vorab eingereichter Heil- und Kostenplan schützt vor unangenehmen Überraschungen bei der späteren Abrechnung.

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