Für welche Personengruppen ist eine kieferorthopädische Behandlung erstattungsfähig und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist für Kinder und Erwachsene unter den folgenden Voraussetzungen erstattungsfähig:

Kinder
Die Behandlung muss vor dem 18. Lebensjahr begonnen worden sein.

Erwachsene (über 18 Jahre)
Es muss eine schwere Kieferanomalie vorliegen, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich macht.

Bedingung für die Kostenübernahme bei Erwachsenen ist, dass unser unabhängiger Sachverständigengutachter folgende drei Kriterien bestätigen muss: 

  • Die Behandlung muss  ausschließlich medizinisch notwendig sein und ästhetische Gründe müssen ausgeschlossen werden können,
  • es besteht keine alternative Behandlungsmöglichkeit und 
  • es sind erhebliche Folgeprobleme zu erwarten  - insbesondere bei  craniomandibulären Dysfunktion. 

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