Ja, eine Parodontalbehandlung ist erstattungsfähig, sofern die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter den Gebührennummern 4000 bis 4150 erfolgt. Neben den Leistungen aus der GOZ können auch die im Beschluss des GOZ-Beratungsforums genannten analogen Berechnungen für Leistungen im Zusammenhang mit einer Parodontitistherapie berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die verwendeten analogen Berechnungen und/oder genannten Leistungsbeschreiben nach dem Beschluss des GOZ-Beratungsforums erfolgen müssen. Informieren Sie bitte Ihren behandelnden Zahnarzt darüber.