Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Erstattung zahnärztlichen Leistungen?

Zahnärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn sie medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) definiert den Rahmen für die Angemessenheit der Aufwendungen.

Nicht erstattungsfähig sind Untersuchungen und Behandlungen, die nicht wissentschaftlich anerkannt sowie sogenannte Verlangensleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erfolgen, ohne das eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Grundsätzlich werden die Gebührenziffern der GOZ bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz anerkannt. Eine Überschreitungen dieses Schwellenwerts ist bis zum maximal Gebührensatz (3,5-fach) nur möglich, wenn sie im jeweiligen Einzelfall patientenbezogen und nachvollziehbar begründet wird.

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