Was passiert nach Ablauf der vierjährigen aktiven kieferorthopädischen Behandlungszeit und werden Retentionsmaßnahmen erstattet?

Nach Abschluss der vierjährigen aktiven Behandlungszeit und sofern keine Verlängerung notwendig ist, beginnt die zweijährige Retentionsphase. Nach Ablauf dieser Retentionszeit können keine weiteren Leistungen für die kieferorthopädische Behandlung erstattet werden. Das Honorar für Retentionsmaßnahmen ist mit den GOZ-Ziffern 6030 bis 6080 (Umformung und Einstellung des Kiefers) innerhalb der vierjährigen Behandlungszeit abgegolten.

 

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