Wann zahlt meine Zusatzversicherung - ISH-Stufe bei zahnärztlichen Leistungen?

Leistungen aus der ISH-Stufe erhalten Sie ab dem dritten Implantat je Kiefer beziehungsweise ab dem fünften Implantat bei einem zahnlosen Kiefer. Diese Regelung gilt auch für Versicherte, die keine Leistungen aus der Grundversicherung erhalten, wie beispielsweise gesetzlich Versicherte.

Sie erhalten nach Ablauf der Wartezeit Leistungen aus der ISH-Stufe für die von der Grundversicherung nicht abgedeckten Implantate:

- Bis zu 100% des Selbstbehaltes für das zahnärztliche Honorar bei implantologischen Leistungen im Rahmen der anerkennungsfähigen Jahreshöchstsätze und 
- 60% des Selbstbehaltes für berechnungsfähige Auslagen, Material- und Laborkosten bei implantologischen Leistungen. 

Die Leistungshöhe ist abhängig vom Rechnungsdatum, vom Versicherungsjahr und den zugehörigen Jahreshöchstsätzen. Der Jahreshöchstsatz gilt für jeweils zwei Versicherungsjahre.

Leistungsvoraussetzungen 

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