Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Internetseiten der Postbeamtenkrankenkasse: https://www.pbeakk.de, https://www.beihilfedienste.de, https://saarland.beihilfedienste.de, https://karriere.pbeakk.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zur digitalen Barrierefreiheit sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) § 13 Abs. 3, sowie § 12 c Absatz 2 BGG in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 6 EU Richtlinie 2016/2102 in Verweis auf Durchführungsrechtakte 2018/1524 und grundsätzlich die §§ 12ff BGG sowie die zugehörige Rechtsverordnung, die BITV 2.0.

Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) gemäß BITV 2.0. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei.

  • Listen enthalten teilweise nur einen Eintrag.
  • Informationen in den Flip Cards sind nur durch Hover erreichbar.
  • Die Videos enthalten keine Audiodescription und keine Gebärdensprache.
  • Einige der hinterlegten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei und entsprechend gekennzeichnet.
     

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.08.2025 angepasst.

Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Internetseiten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung Stuttgart
Unternehmenskommunikation

Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
E-Mail: uk@pbeakk.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.