Ist die Eingliederung bzw. Entfernung von Attachments bei Alignern/Invisalign erstattungsfähig?

Nein, das Honorar für das Einsetzen bzw. Entfernen von Attachments bei Aligner/Invisalign ist nicht erstattungsfähig. Diese Leistung ist durch die Ziffern 6030 bis 6080 der Gebührenordnung für Zahnärzte (Umformung und Einstellung des Kiefers) innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Jahren abgedeckt.

Verwandte Fragen