Herzlich willkommen auf der Internet-Seite der Post-Beamten-Krankenkasse
Das machen wir
Die Post-Beamten-Krankenkasse ist eine Krankenkasse. Eine Krankenkasse bezahlt die Kosten, wenn man krank ist. Sie bezahlt zum Beispiel die Behandlung beim Arzt. Oder die Behandlung im Krankenhaus. Sie bezahlt auch die Kosten für ein Medikament aus der Apotheke. Und für viele andere Dinge, wenn man krank ist.
Die Abkürzung für die Post-Beamten-Krankenkasse ist PBeaKK.
Wir sind nur für Beamte der Deutschen Bundespost da. So hieß die Deutsche Post früher.
Die Deutsche Bundespost war früher eine Firma vom deutschen Staat. Beamte sind Mitarbeiter vom Staat. Sie bekommen ihren Arbeits-Lohn vom Staat. Die Beamten von der früheren Deutschen Bundespost arbeiten jetzt bei verschiedenen anderen Stellen. Zum Beispiel bei der Post, bei der Telekom oder bei der Post-Bank. Für Beamte gibt es besondere Regeln. Deshalb haben sie ihre eigene Krankenkasse. Andere Menschen können sich nicht bei uns versichern. Versichern bedeutet: Einen Vertrag mit der Krankenkasse machen. Dann hilft die Krankenkasse. In dem Vertrag steht zum Beispiel: Wie viel Geld bekommt die Krankenkasse jeden Monat für die Hilfe. Dieses Geld nennt man Beitrag.
Auf der Internet-Seite stehen Informationen für die Versicherten. Das sind die Menschen, die bei uns versichert sind. Auf der Internet-Seite steht zum Beispiel:
- Welche Kosten bezahlen wir, wenn man krank ist. Und zum Arzt muss.
- Welche Kosten muss man selbst bezahlen.
- Wer darf bei uns versichert sein.
- Welche Rechte und welche Pflichten haben die Versicherten.
Eine Pflicht ist etwas, das man machen muss.
Zum Beispiel einen Beitrag bezahlen. - Wie hoch ist der Beitrag.
Das bedeutet: Wie viel Geld bekommt die Krankenkasse im Monat. - In Videos erklären wir bestimmte Themen ganz einfach, zum Beispiel unsere App PBeaKKDirekt. Diese Videos heißen Erklär-Videos.
Das sind die Haupt-Themen von unserer Internet-Seite. Man sagt auch: Menü.
Grund-Versicherung
Dort steht:
- Was müssen Versicherte von uns wissen, wenn sie krank sind.
- Was bezahlt die Krankenkasse.
- Was müssen Versicherte beachten. Zum Beispiel, wenn sie zum Haus-Arzt gehen. Wenn sie zum Zahn-Arzt gehen. Wenn sie in die Apotheke gehen. Oder wenn sie ins Krankenhaus gehen.
Pflege-Versicherung
Wenn ein Mensch schwer krank ist, dann braucht er viel Hilfe. Oder wenn ein Mensch eine schwere Behinderung hat. Man sagt auch: Der Mensch braucht Pflege. Pflege kostet Geld. Die Pflege-Versicherung bezahlt Geld für die Pflege.
Auf dieser Seite stehen wichtige Informationen, wenn man Pflege braucht. Zum Beispiel: Was muss man machen, wenn die Pflege zu Hause gemacht wird. Das nennt man häusliche Pflege.
Oder: Was muss man machen, wenn die Pflege in einem Heim gemacht wird. Das nennt man stationäre Pflege.
Zusatz-Versicherung
Die Grund-Versicherung bezahlt nicht alles. Deshalb gibt es die Zusatz-Versicherungen. Zum Beispiel für Zähne. Für Hör-Geräte. Und für bestimmte Kosten vom Krankenhaus.
Die Versicherten können mehr Beitrag bezahlen. Dann bekommen sie mehr Geld von der Krankenkasse, wenn etwas passiert.
Auf dieser Seite stehen alle wichtigen Informationen über unsere Zusatz-Versicherungen.
Mitgliedschaft
Wenn die Beamten bei uns versichert sind, dann sind sie Mitglieder. Im Bereich Mitgliedschaft stehen wichtige Informationen für Mitglieder.
Zum Beispiel:
- Wer darf bei uns versichert sein.
- Welche Regeln gelten für die Versicherung.
- Wie viel Beitrag muss man bezahlen.
- Sind Familien-Angehörige auch bei uns versichert.
- Wenn man sich um einen Versicherten kümmert, weil der Versicherte das nicht mehr selber kann. Was muss man dann machen.
Karriere
Wenn Sie auf Karriere klicken, dann öffnet sich eine neue Internet-Seite. Die Internet-Seite ist für Menschen, die gerne bei der Post-Beamten-Krankenkasse arbeiten möchten. Dort gibt es eine Liste mit offenen Stellen. Offene Stellen bedeutet: Für diese Arbeits-Plätze suchen wir Mitarbeiter. Dort erklären wir Ihnen auch: Was müssen Sie machen, wenn Sie sich bei uns bewerben möchten.
Unten auf den Seiten in schwerer Sprache: ServiceCenter
Unten auf den Seiten in schwerer Sprache finden Sie einen lila-farbenen Bereich.
Dieser Teil heißt Service-Center.
Auf dem Tablet oder Smartphone heißt das: Service & Kontakt.
Dort finden Sie alle Angebote, die unsere Versicherten nutzen können.
Zum Beispiel einen Bereich mit Fragen und Antworten.
Oder einen Rück-Ruf-Service für Telefon-Anrufe.
Dort können Sie Ihre Telefon-Nummer eintragen.
Und eine Uhr-Zeit anklicken. Dann rufen wir Sie an.
Im Service-Center stehen auch unsere Kontakt-Daten. Unsere Telefon-Nummer.
Unsere Fax-Nummer. Und unsere E-Mail-Adresse.
Im Service-Center finden Sie auch ganz viele Formulare. Zum Ausdrucken. Oder zum Herunter-laden. Damit können Sie zum Beispiel bestimmte Hilfen bestellen. Oder Informationen.
Fuß-Zeile
Ganz unten auf der Seite finden Sie die Fuß-Zeile. Die Fuß-Zeile sehen Sie auf jeder Seite.
Dort stehen allgemeine Informationen. Zum Beispiel über unsere Firma.
Und über den Daten-Schutz. Und über Korruption. Korruption ist Betrug. Und es gibt Informationen für die Presse, zum Beispiel für Zeitungen.
Dort finden Sie auch einen Punkt Leichte Sprache.
Wenn Sie auf Leichte Sprache klicken, dann kommen Sie auf die Seite in leichter Sprache. Auf dieser Seite sind Sie jetzt.
Auf der Seite Leichte Sprache erklären wir:
- Was steht auf unserer Internet-Seite.
- Wie funktioniert unsere Internet-Seite.
Die Texte sind in leichter Sprache geschrieben.
Dort ist auch das Impressum.
Im Impressum steht: Wer hat die Internet-Seite gemacht. Und wer ist für die Internet-Seite verantwortlich.
So bewegen Sie sich auf unserer Internetseite
Oben links steht unser Logo. Ein Logo ist ein Bild-Zeichen. Wenn Sie auf das Logo oben links klicken, dann kommen Sie immer auf die Start-Seite.

Wollen Sie uns anrufen? Oder uns schreiben?
Dann klicken Sie unten im lila Streifen auf ServiceCenter öffnen. Und dann auf Kontakt und Kundenberatung.

Ganz oben am Rand stehen unsere Haupt-Themen. Man sagt auch Menü:
Grundversicherung | Zusatzversicherung | Pflegeversicherung | Mitgliedschaft | Karriere.
Wenn Sie auf ein Wort in dieser Reihe klicken, dann kommen Sie immer auf die Seite mit den Informationen zu dem Thema.

Oben auf jeder Seite steht das Feld Suche.
Sie erkennen es an dem Bild mit der Lupe und dem Wort Suchen. In dem Such-Feld können Sie ein Such-Wort eintragen. Klicken Sie dann auf Suchen. Dann kommt eine Liste mit allen Seiten, wo das Such-Wort steht.

Unten auf den Seiten in schwerer Sprache finden Sie einen lila-farbenen Bereich.
Dieser Teil heißt ServiceCenter.
Klicken Sie auf ServiceCenter öffnen. Dann wird das lila-farbene Feld größer.

Ganz unten auf jeder Seite in der Fuß-Zeile stehen allgemeine Informationen über uns.
Zum Beispiel über die Firma. Oder über den Daten-Schutz. Dort finden Sie auch einen Punkt Leichte Sprache.
Wenn Sie auf Leichte Sprache klicken, dann kommen Sie auf die Seite in leichter Sprache. Auf dieser Seite sind Sie jetzt.
In der Fuß-Zeile steht auch das Impressum.
Im Impressum steht: Wer hat die Internet-Seite gemacht. Wer ist für die Internet-Seite verantwortlich.

Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseiten in Leichter Sprache
Diese Erklärung ist für diese Internetseiten der Postbeamtenkrankenkasse:
- www.pbeakk.de
- www.beihilfedienste.de
- saarland.beihilfedienste.de
- karriere.pbeakk.de
Was bedeutet Barriere-Freiheit?
Barriere-Freiheit heißt: Alle Menschen können die Internetseiten einfach benutzen. Auch Menschen mit einer Behinderung. Zum Beispiel blinde Menschen.
Wer prüft die Barriere-Freiheit?
Die Postbeamtenkrankenkasse möchte, dass die Internetseiten barriere-frei sind. Das ist ein Gesetz. Es heißt: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Außerdem gilt die BITV 2.0. Das ist eine Verordnung zur Barriere-Freiheit im Internet.
Eine Behörde prüft die Barriere-Freiheit. Diese Behörde heißt: BFIT-Bund. Die Behörde prüft: Was funktioniert gut? Was funktioniert nicht gut?
Diese Probleme gibt es zurzeit
Auf den Internetseiten gibt es noch Barrieren. Barrieren sind Probleme. Diese Probleme möchten wir bald lösen:
- Manche Listen haben nur einen Punkt.
- Die Reihenfolge beim Lesen und mit der Tastatur ist manchmal anders.
- Hinweise werden oft nur durch Farben gezeigt.
- Die Schrift ist an manchen Stellen zu hell.
- Zwei Logos im unteren Bereich der Seite sind nicht mit der Tastatur erreichbar.
- Einige Texte erscheinen nur, wenn man mit der Maus darüber fährt.
- Nach einer Suche springt die Seite zurück an den Anfang.
- In der Ergebnisliste sagt der Screenreader „Link“ statt „Pfeil“.
- Bei einem Aktionsfeld sieht man den Fokuspunkt nicht.
- Auch bei Videos sieht man den Fokuspunkt schlecht.
- In einem Suchfeld liest der Screenreader einen englischen Text vor.
- Das Suchfeld hat keinen dauerhaften Namen.
- Navigation und Schnell-Links kann man mit der Tastatur nur kurz sehen.
- Beim Klicken mit der Tastatur bewegt sich die Seite mit.
- Der Sicherheitscode (Captcha) wird nicht vorgelesen.
- Der Screenreader gibt Fehler im Formular nicht an.
- Videos haben keine Gebärdensprache oder Audiobeschreibung.
- Manche PDF-Dateien sind nicht barriere-frei. Diese PDFs sind aber gekennzeichnet.
Wann wurde diese Erklärung geschrieben?
Am 9. April 2025.
Haben Sie ein Problem mit der Barriere-Freiheit?
Dann schreiben Sie uns bitte eine Nachricht mit der Post oder mit E-Mail.
Adresse:
Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung Stuttgart
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
E-Mail: uk@pbeakk.de
Wenn Sie keine Hilfe bekommen
Sie haben uns geschrieben, aber Ihr Problem wurde nicht gelöst?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle BGG wenden. Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Problemen mit Barriere-Freiheit.
Das Verfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Anwalt. Ein Anwalt ist ein Mensch, der sich gut mit dem Gesetz auskennt. Ein Anwalt hilft bei schwierigen Fragen mit dem Gesetz oder bei Problemen vor Gericht.
Mehr Informationen gibt es hier:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit der App PBeaKKDirekt in Leichter Sprache
Diese Seite erklärt: Wie gut können Menschen mit Behinderung die App PBeaKKDirekt benutzen?
Die App ist von der Postbeamtenkrankenkasse. Man kann die App im Google Play Store und im Apple App Store herunterladen.
Ist die App barriere-frei?
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können die App einfach und sicher benutzen. Auch Menschen mit Behinderungen.
Ein unabhängiges Labor hat die App geprüft. Das Labor heißt: Test and Integration Center Dresden. Das Labor hat nichts mit der Entwicklung der App zu tun.
Das Labor hat geschaut: Können blinde Menschen die App benutzen? Können Menschen mit Seh- oder Hörproblemen die App verstehen? Funktioniert die App mit Hilfsmitteln? Zum Beispiel mit Screenreader oder Sprachsteuerung?
Das Ergebnis: Die App ist noch nicht barriere-frei. Es gibt Probleme. Man sagt auch Barrieren. Die Krankenkasse möchte die App besser machen.
Welche Probleme gibt es?
- Die App funktioniert nur im Hochformat. Sie funktioniert nicht im Querformat.
- Manche Informationen können nicht vorgelesen werden. Zum Beispiel: Der Lade-Balken beim Hochladen.
- Beim Fotografieren gibt es keine Hilfe für blinde Menschen. Die App sagt nicht, wann ein Foto gemacht wird.
- Ein dunkler Bildschirm hilft vielen Menschen. Der Dunkel-Modus funktioniert aber nicht richtig.
- Manche Informationen sind schwer zu erkennen. Zum Beispiel: Wenn wichtige Dinge nur mit Farben oder Geräuschen gezeigt werden. Das ist zum Beispiel ein Problem für Menschen, die schlecht sehen oder Farben nicht gut erkennen können.
- Manche Farben sind zu ähnlich. Das ist schwer für Menschen mit Sehschwäche.
- Wenn man die Schrift größer macht, gibt es Fehler beim Anzeigen.
- Einige Felder in der App sind nicht gut erklärt. Zum Beispiel: Checkboxen.
- Die Reihenfolge beim Tippen oder Wischen ist manchmal verwirrend.
- Die Sprachsteuerung funktioniert nicht überall gut.
Wann wurde dieser Text geschrieben?
Am 11. März 2024.
Haben Sie ein Problem mit der App?
Dann melden Sie sich bei uns. Sie können uns schreiben oder anrufen.
Adresse:
Postbeamtenkrankenkasse
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 9744 97100
E-Mail: uk@pbeakk.de
Sie bekommen keine Hilfe?
Dann gibt es noch eine andere Stelle: Sie heißt: Schlichtungs-Stelle BGG. Diese Stelle hilft bei Problemen mit Barriere-Freiheit. Die Hilfe ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Anwalt. Ein Anwalt ist ein Mensch, der sich gut mit dem Gesetz auskennt. Ein Anwalt hilft bei schwierigen Fragen mit dem Gesetz oder bei Problemen vor Gericht.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de