Im Heil- und Kostenplan werden die anrechenbaren Leistungen aus der Zusatzversicherung nicht ausgewiesen, da bereits vor Beginn der geplanten Behandlung Leistungen aus dieser Zusatzversicherung in Anspruch genommen worden sein können – zum Beispiel für die Reparatur einer vorhandenen Prothese.
Zudem gelten bei EST und ISH feste Jahreshöchstsätze, die individuell geprüft werden müssen. Daher kann erst im Rahmen der Rechnungsstellung eine konkrete Aussage zu den anrechenbaren Leistungen aus der Zusatzversicherung erfolgen.