Ist eine kieferorthopädische Behandlung genehmigungspflichtig?

Ja, kieferorthopädische Leistungen müssen vor Behandlungsbeginn von uns genehmigt werden, da wir diese nur bei bestimmten Indikationen erstatten können. Bitte reichen Sie hierfür einen Heil- und Kostenplan für die kieferorthopädische Behandlung bei uns ein.

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