Ab Januar 2026 sind alle privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungen gesetzlich verpflichtet, bestimmte Beitragsdaten jährlich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Obwohl die PBeaKK keine private Krankenversicherung ist, hat sie sich ebenfalls dazu entschieden an diesem Verfahren teilzunehmen, damit Ihnen dadurch keine steuerlichen Nachteile entstehen. Bis zum 20. November müssen die Beiträge für das Folgejahr an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Das betrifft:
- Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung (ohne Zusatzversicherung)
- Den steuerlich absetzbaren Anteil dieser Beiträge (Basisabsicherung)
Die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) wird folgende Beitragsdaten an die Finanzbehörden übermitteln:
- Ihre Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
- Den steuerlich absetzbaren Anteil dieser Beiträge (Basisabsicherung)
Ihre Beiträge werden von uns auf den nächsten vollen Euro aufgerundet gemeldet.