Warum werden zwei unterschiedliche Beiträge gemeldet?

Die PBeaKK übermittelt folgende Beitragswerte an das Bundeszentralamt für Steuern:

  • Ihren Basisbeitrag zur Krankenvollversicherung, das heißt, den Beitrag für den Teil Ihres Versicherungsschutzes, der dem GKV-Versicherungsschutz (Basisabsicherung) entspricht. Dieser Betrag wird als Sonderausgabenabzug (Vorsorgeaufwendungen) bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Basisabsicherung finden Sie unter folgendem Link. Unsere Beitragsinformation

  • Ihren vollen Krankenversicherungsbeitrag (die Höhe Ihrer tatsächlichen Aufwendungen ohne Zusatzversicherung), damit sie einen steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberzuschuss erhalten können.
 

Hinweis: Einen Arbeitgeberzuschuss erhalten grundsätzlich nur angestellte Personen.

Die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) übermittelt folgende Beiträge: 

  • Ihren vollen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zur Berücksichtigung bei der Lohnsteuerberechnung. Im Gegensatz zur Krankenversicherung gibt es keinen Basisbeitrag und es wird der volle Beitrag gemeldet.
  • Ihren vollen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung, damit Sie einen steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberzuschuss erhalten können.
 

Hinweis: Arbeitgeberzuschuss und Beiträge zu Anwartschaft/Ruhen

Wenn Sie ein Ruhen der Mitgliedschaft oder Mitversicherung bzw. eine Anwartschaftsversicherung haben, übermittelt die PBeaKK/GPV nach den rechtlichen Vorgaben keine Beiträge zur Berechnung eines Arbeitgeberzuschusses. Anders ist es hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen: Diese werden in Höhe eines Sockelbetrages übermittelt.

Hinweis: Beiträge zu Zusatzversicherung

Beiträge für die Zusatzversicherung sind grundsätzlich steuerlich nicht berücksichtigungsfähig und sind entsprechend nicht Teil des neuen digitalen Übermittlungsverfahrens.