Die Grundlage für die Meldung der Vorsorgeaufwendungen ist in § 10 Absatz 1 Nummer 3 Einkommenssteuergesetz geregelt. Hiernach dürfen nur diejenigen Leistungen berücksichtigt werden, die in Art, Umfang und Höhe mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz vergleichbar sind. Zusätzlich enthält die Grundversicherung der PBeaKK darüber hinausgehende Mehrleistungen. Diese müssen entsprechend herausgerechnet werden. Mehrleistungen werden nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) ermittelt und durch einen Abschlagsfaktor gemäß § 3 KVBEVO herausgerechnet.
Für die Mitgliedergruppen B1, B2, B3 und C sind dies folgende Mehrleistungen:
- Heilpraktikerleistungen
- Wahlleistung für Chefarztbehandlung
- Zahnersatz oder implantologische Leistungen
- kieferorthopädische Leistungen
Für die Mitgliedergruppe A sind dies folgende Mehrleistungen:
- Zahnersatz oder implantologische Leistungen
- kieferorthopädische Leistungen
Weitere Informationen zur Basisabsicherung finden Sie unter folgendem Link. Unsere Beitragsinformation