Welche Auswirkungen hat das ELStAM-Verfahren für mich als Mitglied bei der PBeaKK?

Für Sie als Mitglied bei der PBeaKK bedeutet dies, dass Sie sich um die Übermittlung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge an den Dienstherren oder Arbeitgeber nicht selbst kümmern müssen. Die Datenübermittlung erfolgt unabhängig vom aktuellen Status (z. B. für Beamte, Pensionäre, Rentner, Selbständige) der Person. Sind Sie verbeamtet, zahlen Sie wie abhängig Beschäftigte Lohnsteuer. Aus diesem Grund profitieren Sie grundsätzlich von der digitalen Übermittlung Ihres Basisbeitrags (Vorsorgeaufwendung). Ihr Dienstherr kann die Informationen über Ihren Beitrag abrufen und diesen als Vorsorgeaufwendung bei der Lohnsteuer geltend machen, wodurch Sie weniger Steuern zahlen.