Entfallen die Papierbescheinigungen für den Dienstherrn bzw. den Arbeitgeber?

Durch die elektronische Übermittlung der Kranken- und Pflegebeiträge an die Finanzbehörden entfallen die Papierbescheinigungen. Bisher hat die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) Ihnen diese Bescheinigung zur Verfügung gestellt und die PBeaKK nur den Mitgliedern der Gruppen B2 und B3.