Werde ich über die Meldung informiert?

Um Ihnen stets vollständige Transparenz über die Inhalte der Datenübermittlungen zu ermöglichen, erhalten Sie von der PBeaKK und der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) im Nachgang zu den Datenübermittlungen eine Mitteilung über die übertragenen Beitragswerte.

Sollte sich im Laufe des Jahres etwas an Ihren steuerlich relevanten Daten ändern – zum Beispiel, wenn sich Ihr Beitrag durch den Wegfall eines mitversicherten Angehörigen ändert – melden wir diese Änderung zeitnah an das Bundezentralamt für Steuern (BZSt). Über jede beitragswirksame Meldung, die wir für Sie vornehmen, erhalten Sie selbstverständlich eine schriftliche Information von uns.