Übermitteln Sie nicht bereits Beiträge an die Finanzverwaltungen?

Ja, das ist richtig. Im Rahmen des Bürgerentlastunggesetzes-Krankenversicherung werden jährlich die Vorsorgebeiträge für das Vorjahr an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dieses bewährte Verfahren wird weiterhin durchgeführt. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren ist:

  • Das neue Beitragsübermittlungsverfahren ist zukunftsgerichtet, das heißt, die Beiträge werden für das Folgejahr übermittelt und wirken sich steuerlich bereits im Veranlagungsjahr bei den monatlichen Bezüge- und Gehaltsabrechnungen aus.
  • Bei den Meldungen an die ZfA hingegen erfolgt eine Mitteilung der gezahlten Beiträge für das Vorjahr.