Kann ich Osteopathie durch eine physiotherapeutische oder krankengymnastische Praxis durchführen lassen?

Ja, wir benötigen dafür eine ärztliche Verordnung über die osteopathische Behandlung. Wichtig sind dabei Angaben zur Begründung der medizinischen Notwendigkeit, um Ihre Kosten für eine Behandlung in einer physiotherapeutischen oder krankengymnastischen Praxis zu übernehmen.

Bitte beachten Sie: Einheitliche Kostensätze gibt es für diese Praxen nicht. Osteopathie erkennen wir bis zu einem Betrag von 34,80 Euro je Sitzung an (bis 30.04.25: 33,40 Euro), da wir sie bei unserer Abrechnung der Manuellen Therapie zuordnen.

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