Sind Nagelkorrekturspangen genehmigungs- und zuzahlungspflichtig?

Die Nagelkorrekturspange gehört zu den podologischen Leistungen und ist im Heilmittelverzeichnis der Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung geregelt. Sie benötigen von uns keine Genehmigung vor Behandlungsbeginn. Zudem ist diese Leistung nicht zuzahlungspflichtig.

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