Brauche ich als B-Mitglied eine Zeit- beziehungsweise Artangabe auf meiner Verordnung für Ergotherapie, Logopädie oder manuelle Lymphdrainage?

Ja, bei diesen Heilmittelformen muss Ihre ärztliche Verordnung die Art der Behandlung oder die medizinisch notwendige Behandlungsdauer enthalten. Fehlt diese Angabe, so erstatten wir ausschließlich den beihilfefähigen Höchstbetrag für eine 30-minütige Behandlung.

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