- Kann ich als A- oder B-Mitglied osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen?
- Brauche ich als B-Mitglied eine Zeit- beziehungsweise Artangabe auf meiner Verordnung für Ergotherapie, Logopädie oder manuelle Lymphdrainage?
- Kann ich als B-Mitglied eine Langfristverordnung von Heilmitteln erhalten?
- Ich möchte zur medizinischen Fußpflege: Werden meine Kosten für podologische Leistungen erstattet?
- Erstattet die PBeaKK für B-Mitglieder Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage?
- Wie viele Sitzungen gerätegestützter Krankengymnastik werden für B-Mitglieder erstattet?
- Müssen A-Mitglieder Zuzahlungen bei Heilmitteln leisten?
- Unterliegen die Leistungen bei A-Mitgliedern der Budgetierung? Gibt es eine Begrenzung bei der Anzahl der Heilmittelanwendungen?