Sollte bereits ein Vorversicherer eine KVNR beantragt haben, ist diese trotzdem zur Vermeidung von Doppelvergaben mit der Vertrauensstelle KVNR abzugleichen. Denn ohne einen Abgleich dürfen wir die vorhandene KVNR nicht verwenden.
Wir dürfen die KVNR nicht bei Ihnen erfragen und aus ihrer Selbstauskunft übernehmen. Es muss stets sichergestellt sein, dass eine KVNR nicht mehrfach vergeben wird. Auch wenn die KVNR letztlich die gleiche bleibt, muss sie deshalb bei einem Versicherungswechsel erneut ermittelt werden. Daher benötigen wir die im Abfrageformular zu ergänzenden Daten sowie Ihre datenschutzrechtliche Zustimmung und Schweigepflichtentbindungserklärung.