Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die Krankenversichertennummer (KVNR) nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.
Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die Krankenversichertennummer (KVNR) nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.