Ja. Die Krankenversichertennummer (KVNR) wird auf Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) erstellt. Die RVNR ist unabhängig vom Berufsstatus. Bei Personen, zu denen keine RVNR existiert, wie z.B. bei Beamten, wird eine RVNR lediglich zweckgebunden aufgrund der Beantragung der KVNR neu vergeben.