Ja, denn die KVNR ist ein personenbezogenes Kennzeichen. Auch für Ihre mitversicherten Angehörigen muss eine Krankenversichertennummer beantragt werden.
Ja, denn die KVNR ist ein personenbezogenes Kennzeichen. Auch für Ihre mitversicherten Angehörigen muss eine Krankenversichertennummer beantragt werden.