Wie ist eine Krankenversichertennummer aufgebaut?

Die Krankenversichertennummer besteht aus einem alphanumerischen und einem numerischen Teil. 
Der unveränderbare Teil – dabei handelt es sich um die eigentliche Krankenversichertennummer, die ausschlaggebend für alle Verfahren ist – ist einer bestimmten Person zugeordnet, dem Hauptversicherten oder einem mitversicherten Familienangehörigen, und begleitet diese ein Leben lang. Dieser Teil der Krankenversichertennummer hat zehn Stellen.
Der veränderbare Teil enthält Informationen über die Krankenversicherung. Die neunstellige Nummer ist das so genannte Institutionskennzeichen der jeweiligen Krankenversicherung. Der Bezug eines Angehörigen zum Mitglied wird über einen weiteren Nummern-Teil hergestellt. Dieser ist insgesamt zehn Stellen lang.