Die KVNR gilt ein Leben lang. Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens oder in die gesetzliche Krankenkasse wird die KVNR an die Krankenkasse übermittelt.
Die KVNR gilt ein Leben lang. Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens oder in die gesetzliche Krankenkasse wird die KVNR an die Krankenkasse übermittelt.