Welche Besonderheiten gibt es bei der Erstattung von Material- und Laborkosten im Ausland?

Laborkosten müssen nicht separat angegeben werden. Sind sie auf der Rechnung nicht aufgeführt, setzen wir gemäß der Bundesbeihilfeverordnung pauschal 40 Prozent des Rechnungsbetrages als Laborkosten an.

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