Laborkosten müssen nicht separat angegeben werden. Sind sie auf der Rechnung nicht aufgeführt, setzen wir gemäß der Bundesbeihilfeverordnung pauschal 40 Prozent des Rechnungsbetrages als Laborkosten an.
Laborkosten müssen nicht separat angegeben werden. Sind sie auf der Rechnung nicht aufgeführt, setzen wir gemäß der Bundesbeihilfeverordnung pauschal 40 Prozent des Rechnungsbetrages als Laborkosten an.