Bei in der Rechnung ausgewiesenen Material- und Laborkosten, die im Ausland entstanden sind, erstatten wir 80 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Wenn Laborkosten nicht extra ausgewiesen werden, unterstellen wir nach unseren rechtlichen Vorgaben 20 Prozent des Rechnungsbetrages als Laborkosten.