Sind alle Behandlungsmethoden im Ausland erstattungsfähig?

Nein, die Erstattungsfähigkeit von Behandlungsmethoden im Ausland richtet sich nach den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). In der BBhV sind beispielweise in Anlage 1 die Behandlungsmethoden aufgeführt, die ausgeschlossen oder nur eingeschränkt erstattungsfähig sind. Wichtig:  Der §15 der BBhV regelt die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate.

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