Ja, implantologische Leistungen sind sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Europäischen Union erstattungsfähig. Es gelten die Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung.
Zusätzliche Leistungen - auch im Ausland - können Sie erhalten, wenn Sie vor Behandlungsbeginn eine Zusatzversicherung, wie EST oder ISH abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie hierzu die Leistungsvoraussetzungen im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung.