Werden die Kosten bei Reiseschutzimpfungen von der PBeaKK übernommen?

Reiseschutzimpfungen, die Sie für Ihren Auslandsaufenthalt benötigen, erstatten wir grundsätzlich nicht.

Ausnahmen sind folgende Fälle – vorausgesetzt, die Reiseschutzimpfung ist als solche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen:

  1. Beruflicher Auslandsaufenthalt 
  2. Auslandspraktikum oder Auslandssemester im Rahmen eines Studiums 
  3. Freiwilliges soziales Jahr im Ausland.