Wie reiche ich Rechnungen aus dem Ausland zur Kostenerstattung ein?

Bitte reichen Sie Ihre Rechnungen und Belege mit einem Leistungsantrag bei uns ein. Achten Sie dabei auf eine möglichst ausführliche Rechnung, auf der Folgendes angegeben ist:

  1. der Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger, der Rechnungsbetrag und das Rechnungsdatum 
  2. eine Einzelleistungsbeschreibung (beispielsweise Beratung, Besuch, Untersuchung, Injektion oder Verband), wenn möglich mit Einzelpreisen 
  3. die Diagnose

Teilen Sie uns auch formlos mit, von wann bis wann Sie in Behandlung waren und weshalb, falls dies bei Ihren (ausländischen) Rechnungen nicht eindeutig ersichtlich ist. Sollten Sie Arztberichte erhalten, reichen Sie diese bitte ebenfalls mit ein. Werden Ihnen im Ausland aufgrund einer Erkrankung Arzneimittel verordnet, bewahren Sie bitte die Beipackzettel auf und legen Sie diese dem Leistungsantrag bei.

Bitte fügen Sie Belegen mit Aufwendungen über 1.000 Euro eine Übersetzung bei. Maßgebend ist hier der einzelne Beleg, nicht die Summe aller Belege eines Vorgangs. Unter 1.000 Euro ist eine kurze Angabe des Antragstellers über Art und Umfang der Behandlung ausreichend.

Bei Rechnungsbeträgen in ausländischer Währung benötigen wir einen Nachweis über den Umrechnungskurs. Hier genügt zum Beispiel die Umtauschbescheinigung oder ein Beleg des übermittelnden Geldinstituts. Ein Nachweis von Kursen aus Internetportalen genügt nicht. Wird kein entsprechender Nachweis vorgelegt, erfolgt die Umrechnung am Tag der Leistungsfestsetzung mit dem am Vortag geltenden Schlusskurs in Euro.