Unsere A-Mitglieder verfügen über eine Krankenversichertenkarte. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, ist es nicht notwendig, die Krankenversichertenkarte des Verstorbenen an die Postbeamtenkrankenkasse zurückzusenden. Bitte vernichten Sie die Krankenversichertenkarte, indem Sie diese zerschneiden und entsorgen.