Falls Sie bislang bei Ihrem verstorbenen Ehepartner mitversichert waren, übernehmen Sie automatisch dessen Mitgliedschaft in unserer Grund- und Zusatzversicherung. Möchten Sie diese Mitgliedschaft nicht, so benötigen wir Ihre Kündigung innerhalb eines Monats. Bitte beachten Sie: Ein späterer Wiedereintritt ist nicht möglich. Dies gilt auch für eine ruhende Mitversicherung.
Für die Pflegepflichtversicherung (PPV) erhalten Sie von uns automatisch ein Schreiben. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Fortsetzung dieser Versicherung wünschen oder nicht.
Ob PBeaKK-Versicherung oder PPV: Falls Sie Ihre Versicherung bei uns fortsetzen möchten, benötigen wir Ihre Zustimmung über den künftigen Beitragseinzug. Sie erhalten hierzu von uns ein Schreiben zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.