Haben Bevollmächtigungen auch nach dem Tod des Versicherten Gültigkeit?

Ja, die Bevollmächtigung gilt auch nach dem Tod des Versicherten weiter. Wir können unsere Erstattungsleistungen in diesem Fall auch auf ein fremdes Konto überweisen. Gut zu wissen: Besteht eine Bevollmächtigung, benötigen wir keinen Erbschein.

Erben können jedoch eine bestehende Bevollmächtigung widerrufen.