Ja, die Bevollmächtigung gilt auch nach dem Tod des Versicherten weiter. Wir können unsere Erstattungsleistungen in diesem Fall auch auf ein fremdes Konto überweisen. Gut zu wissen: Besteht eine Bevollmächtigung, benötigen wir keinen Erbschein.
Erben können jedoch eine bestehende Bevollmächtigung widerrufen.