Was hat sich bei der Behandlung mit der Nagelkorrekturspange zum 1. Mai 2023 geändert?

Seit dem 1. Mai 2023 wurden die Leistungen für eine Nagelkorrekturspange im Leistungsverzeichnis für Heilmittel überarbeitet. Zum Beispiel gab es bisher einen festen Betrag für eine einteilige Nagelkorrekturspange nach Ross Fraser. Nun wird diese Behandlung in mehrere Schritte unterteilt und jeder Schritt wird mit einem eigenen Betrag ausgewiesen. Das bedeutet, dass der Podologe bzw. medizinische Fußpfleger bei einer Versorgung mit der Nagelkorrekturspange nach Ross Fraser nun folgende Punkte separat in der Rechnung auflisten muss:

  • Erstbefundung
  • Anpassung einer einteiligen Nagelkorrekturspange
  • Fertigung einer einteiligen Nagelkorrekturspange
  • Nachregulierung einer einteiligen Nagelkorrekturspange 
  • Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit 
  • Entfernung der Nagelkorrekturspange

Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass Sie als Patient eine klare Übersicht über die erbrachten Leistungen bekommen. Bitte denken Sie deshalb beim nächsten Besuch bei Ihrem Podologen bzw. medizinischen Fußpfleger daran, ihn über diese Änderungen bei der Rechnungserstellung zu informieren.

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