Ihre (Zahn-)Arztpraxis fügt der Rechnung gelegentlich Auslagenbelege oder Anlageseiten mit zusätzlichen Begründungen bei. Bitte legen Sie diese bei Ihrer Einreichung mit vor. Damit helfen Sie, die Erstattung der Kosten zu beschleunigen und Rückfragen zu vermeiden. Dies gilt auch, wenn ein Vermerk mit der sinngemäßen Aussage angebracht wurde: „Bitte diese Rechnung nicht überweisen. Sie ist als Anlage Bestandteil unserer Arztrechnung.“ Denken Sie bitte auch daran, nicht nur die erste Seite der Rechnung einzureichen, sondern auch die Folgeseiten.