Werden die Kosten einer Kryokonservierung erstattet?

Zu den medizinischen Indikationen als Voraussetzung der medizinischen Notwendigkeit einer Kryokonservierung gehören die operative Entfernung der Keimdrüsen, Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen oder potenziell fertilitätsschädigende Medikation. Die Kryokonservierung muss wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheinen, um später medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durchzuführen. Die Altershöchstgrenzen müssen dabei eingehalten werden: bei der Frau darf das 40., beim Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Bitte beachten Sie: Die Kosten für die Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie dazugehörige medizinische Maßnahmen im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung / künstlichen Befruchtung können nicht anerkannt werden. Aufwendungen für Kryokonservierung aus Gründen der persönlichen Lebensplanung (social freezing) sind ebenfalls nicht anerkennungsfähig.