Werden die Aufwendungen für die Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) erstattet?

In der neuesten Fassung der Schutzimpfungsrichtlinie ist die Respiratorische Synzytial-Viren (RSV)-Impfung aufgenommen. Mit Wirkung vom 25.10.2025 kann daher die Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. 
Es gelten folgende Voraussetzungen: 

Einmalige Impfung mit RSV-Impfstoff für

1. alle Personen ab 75 Jahren

2. Personen ab 60 Jahren, mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, die medikamentös nicht kontrollierbar sind, wie zum Beispiel:
- chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
- chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
- hämato-onkologische Erkrankungen
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
- angeborene oder erworbene Immundefizienz

Bitte beachten Sie, dass für Personen unter 60 Jahren die Schutzimpfung nicht erstattungsfähig ist.