Werden die Kosten für Medizinprodukte übernommen?

In der Bundesbeihilfeverordnung sind Medizinprodukte aufgeführt zu denen beispielsweise Movicol, zählt. Für diese Produkte sind unterschiedliche medizinische Anwendungsgebiete angegeben.

Die Kosten für Medizinprodukte werden von uns übernommen, wenn das Produkt in der Bundesbeihilfeverordnung aufgeführt ist und uns die in der Bundesbeihilfeverordnung angegeben Indikation für das Medizinprodukt vorliegt. Eine ausführliche Liste finden Sie in der Bundesbeihilfeverordnung (Anlage 4, § 22, Absatz 1, 4).

Für Medizinprodukte die nicht in der Liste der Bundesbeihilfeverordnung aufgeführt sind oder die Indikation nicht gegeben ist, können wir keine Kosten übernehmen.