Wann entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel?

  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schwangere bei ärztlich verordneten Arzneimitteln wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit ihrer Entbindung
  • Arzneimittel, die bei ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeleistungen sowie bei Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten verwendet werden 
  • Harn- und Blutteststreifen
  • Arzneimittel, deren Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 30 Prozent niedriger als der jeweilige Festbetrag ist. 
  • bei Erreichung der Belastungsgrenze