- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Schwangere bei ärztlich verordneten Arzneimitteln wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit ihrer Entbindung
- Arzneimittel, die bei ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeleistungen sowie bei Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten verwendet werden
- Harn- und Blutteststreifen
- Arzneimittel, deren Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 20 Prozent niedriger als der jeweilige Festbetrag ist.
- bei Erreichung der Belastungsgrenze