Erstattet die PBeaKK Medikamente, die ich im Internet bestellt habe?

Wenn Sie B-Mitglied sind, ist das möglich. Voraussetzung ist, dass die Medikamente korrekt in Rechnung gestellt wurden und eine Originalverordnung oder eine Kopie mit entsprechendem Begleitschreiben vorgelegt wird. Die vorgesehenen Zuzahlungen müssen Sie auch in diesem Fall leisten. Eventuelle Versandkosten sind nicht erstattungsfähig.

Für Mitglieder der Gruppe A ist es nicht möglich, erstattungsfähige Arzneimittel über eine Versandapotheke zu beziehen. Ausnahme: Wenn eine Versandapotheke dem Deutschen Apothekerverband (DAV) angehört, können Sie dort bestellen. Dies gilt beispielsweise für die Versandapotheke „Doc Morris“. Die Abrechnung erfolgt bei Vorlage Ihres Kassenrezepts direkt mit uns.