Kann ich das E-Rezept nutzen?

Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird momentan nur von der gesetzlichen Krankenkasse angeboten. Sobald die Postbeamtenkrankenkasse das E-Rezept anbietet, informieren wir Sie auf unserer Internetseite www.pbeakk.de und im Mitgliedermagazin vitamin.

Zum Jahresbeginn 2023 hat der Gesetzgeber für den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen das sogenannte elektronische Rezept (E-Rezept) eingeführt. Nutzen können das E-Rezept alle Versicherten, die von ihrer Krankenkasse bereits eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten haben.

Da die PBeaKK die eGK bisher nicht eingeführt hat, kann für PBeaKK-Mitglieder bislang kein E-Rezept ausgestellt werden. Diese Regelung gilt für alle Mitgliedergruppen der PBeaKK. Insbesondere A-Mitglieder sollten sich bewusst sein, dass sie derzeit die herkömmliche Krankenversicherungskarte der PBeaKK nutzen und noch nicht die eGK.

Das bedeutet, dass Sie weiterhin einen Papierausdruck Ihrer Verordnung erhalten – so, wie Sie es bisher gewohnt sind. Für Sie bleibt also alles beim Alten. Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald wir die eGK einführen und in der Folge E-Rezepte für Sie ausgestellt werden.