Ob im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis: Bei akuten Erkrankungen im Ausland erhalten Sie aus unserer Grundversicherung Leistungen für Behandlungen, die stationär oder ambulant erbracht wurden. Voraussetzung ist – genau wie im Inland – dass die Behandlung medizinisch notwendig war.
Bei der Erstattung Ihrer Rechnungen unterscheiden wir zwischen Ländern der Europäischen Union (EU) und Ländern, die nicht zur EU gehören.
EU-Ausland
Ganz gleich, welcher Mitgliedergruppe Sie angehören: Innerhalb der EU erstatten wir Ihnen die Leistungen aus unserer Grundversicherung grundsätzlich in der entstandenen Höhe. Bitte beachten Sie, dass hier auch Höchstbeträge, Ausschlüsse und Eigenbeteiligungen gelten – wie in Deutschland.
Nicht EU-Ausland
Für alle Mitgliedergruppen gilt: Lassen Sie sich außerhalb der EU ärztlich behandeln, erstatten wir Ihre Aufwendungen aus unserer Grundversicherung bis zu der Höhe, in der wir sie auch im Inland erstattet hätten. Hierzu erstellen wir eine Vergleichsberechnung.
Ausnahmen: In folgenden Fällen führen wir keine Vergleichsberechnung durch.
- Ihre Kosten für ärztliche und zahnärztliche Leistungen liegen unter 1.000 Euro je Krankheitsfall.
- Wir haben Ihnen die geplante Maßnahme vor Ihrem Reiseantritt bereits genehmigt.
- Sie mussten zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen.
- Sie wohnen in der Nähe der deutschen Grenze – wie im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet – und Ihr nächstgelegenes Krankenhaus befindet sich im Ausland. Dieses suchen Sie in einer akuten Notfallsituation auf.
Im Ausland zum Arzt: Das müssen Sie beachten (aus dem vitamin Kundenmagazin)
Für unsere A-Mitglieder gibt es keinen Auslandskrankenschein. Ihre Abrechnung erfolgt auch nicht über Ihre Versichertenkarte. Als A-Mitglied erhalten Sie wie unsere B-Mitglieder eine Rechnung. Reichen Sie diese Rechnung mit einem Leistungsantrag bei uns ein.
Weiterführende Informationen für Sie
Zusätzlichen Schutz für Reisen ins Ausland erhalten Sie mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Übersetzungsservice an, falls Ihre Rechnungen ins Deutsche übersetzt werden müssen.